Eine Angststörung könne nicht festgestellt werden. Sodann wies er darauf hin, dass im Bericht von Dr. med. F. vom 12. Februar 2019 (VB 105), der wohl fälschlicherweise mit 12. Februar 2018 datiert worden sei, anders als in deren Bericht vom 20. Oktober 2018 (VB 102. S. 3 f.) keine Angststörung mehr erwähnt wurde (VB 116.4 S. 2 und S. 11). In ihrem Bericht vom 15. November 2021 diagnostizierte Dr. med. F. indes erneut eine generalisierte Angststörung. Im Rahmen der Befunderhebung stellte sie unter anderem eine Ängstlichkeit fest. Zudem führte sie aus, es würden ausgeprägte Angstzustände vorliegen, welche insbesondere zu Einschränkungen im Bereich der Kontaktfähigkeit zu Dritten, der