3.3. RAD-Arzt Dr. med. H., Praktischer Arzt und Facharzt für Gynäkologie, nahm am 10. Dezember 2021 Stellung. Zusammengefasst führte er aus, der medizinische Sachverhalt habe sich seit der der gutachterlichen Untersuchung im Jahr 2019 nicht wesentlich verändert. Es würden die gleichen Einschränkungen und Diagnosen wie 2019 vorgebracht, teilweise allerdings in wechselnder Intensität. Die neu aufgeführten Diagnosen seien als nicht IV-relevant zu beurteilen und blieben ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Es könne somit weiterhin auf die gutachterliche Beurteilung des BEGAZ abgestellt werden (VB 209). -7-