3.2.3. Dr. med. G., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Kantonsspital E., führte in seinem Bericht vom 16. November 2021 im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei aufgrund invalidisierender Rückenbeschwerden nicht operationsfähig, nicht rehabilitationsfähig und nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar. Aktuell stünden schmerztherapeutische Bemühungen mit palliativem Ansatz im Vordergrund. Kardiologisch und pulmologisch lägen aktuell stabile Verhältnisse vor (VB 205).