Die Rechtsprechung hat es denn auch abgelehnt, eine Art "Verfallsdatum" für ein Gutachten zu definieren (BGE 134 IV 246 E. 4.3 S. 254; Urteile des Bundesgerichts 8C_295/2021 vom 9. August 2021 E. 6.3.1; 9C_146/2021 vom 25. Juni 2021 E. 3.2). 3.2. Den medizinischen Unterlagen ist betreffend den Zeitraum nach der Begutachtung durch die BEGAZ-Gutachter unter anderem Folgendes zu entnehmen: -6-