Seit der Ablationsbehandlung vom 15. März 2016 sei der Beschwerdeführer aus kardiologischer Sicht in leichten und mittelschweren körperlichen Arbeiten zu 100 % arbeitsfähig. Aus neurologischer Sicht bestehe seit Oktober 2013 eine 20%ige Leistungsminderung, wobei postoperativ jeweils eine viermonatige (letztmals vom 12. August 2014 bis Dezember 2014; vgl. VB 116.1 S. 12) Arbeitsunfähigkeit in jeglicher Tätigkeit vorgelegen habe. Unter zusätzlicher Berücksichtigung des rheumatologischen Fachbereichs betrage die Arbeits- und Leistungsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit 70 % seit März 2016 (VB 116.1 S. 16 f.).