Hinsichtlich der funktionellen Auswirkungen der Befunde bzw. Diagnosen führten die Gutachter aus, infolge der persistierenden lumbospondylogenen Beschwerden sei die Belastbarkeit des Achsenskeletts eingeschränkt. Tätigkeiten mit mittelschwerer und schwerer körperlicher Belastung sowie häufigem Bücken/Aufrichten sowie häufiger Rotation des Rumpfes seien zu vermeiden. Aufgrund des psychischen Gesundheitszustands seien zudem Arbeiten unter hohem Zeitdruck sowie mit ständig wechselnden Bedingungen ungünstig, und der Beschwerdeführer könne keine Verantwortung übernehmen (VB 116.1 S. 13).