2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 19. April 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Beigeladene nahm am 19. Mai 2022 Stellung und teilte mit, sie teile die Schlussfolgerungen der Beschwerdegegnerin. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung ebenfalls vom 19. April 2022 war dem Beschwerdeführer zwischenzeitlich die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Claude Wyssmann, Rechtsanwalt, Oensingen, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt worden. 2.5. Am 16. August 2022 reichte der Beschwerdeführer drei weitere medizinische Berichte ein.