1. 1.1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Bauarbeiter tätig. Am 4. März 2014 meldete er sich unter Hinweis auf diverse gesundheitliche Beeinträchtigungen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin liess ihn daraufhin durch das Begutachtungszentrum BL (BEGAZ) polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 16. Juli 2019). Mit Verfügung vom 23. Dezember 2019 sprach sie ihm rückwirkend ab dem 1. Oktober 2014 eine ganze und ab dem 1. Mai 2015 eine bis 30. Juni 2016 befristete halbe Rente zu.