Aktuell gehe es dem Beschwerdeführer wieder besser, indes bestehe die "belastende häusliche Situation mit der erkrankten Ehefrau und dem kleinen Sohn" fort und "müsste parallel zufriedenstellend geregelt werden" (VB 33). Entsprechend stellte Dr. med. F. in ihrem Bericht vom 30. Januar 2020 denn auch die Diagnose eines Zustands nach akuter Episode einer mittelschweren Depression mit Erschöpfungssymptomatik" (VB 79, S. 1; ähnlich auch Dr. med. H., Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, in ihrem Bericht vom 24. April 2019 mit Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode, "bei psychosozialer Belastungssituation" in VB 22, S. 3).