die "viel zu hohe[n] Arbeitszeiten, die weit über ein 100% Pensum hinausgegangen sind", hätten "in Kombination mit intensiver Beanspruchung des Patienten im privaten Bereich durch eine Augenerkrankung der Ehefrau mit partieller Erblindung zur Auslösung einer depressiven Störung geführt". Aktuell gehe es dem Beschwerdeführer wieder besser, indes bestehe die "belastende häusliche Situation mit der erkrankten Ehefrau und dem kleinen Sohn" fort und "müsste parallel zufriedenstellend geregelt werden" (VB 33).