1. Der 1984 geborene Beschwerdeführer war zuletzt für die C. als Maschinenwart tätig, ehe er sich am 13. Dezember 2018 wegen psychischer Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und führte berufliche Eingliederungsmassnahmen durch, ehe sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 27. Juli 2020 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht stellte.