Dabei errechnete sie eine Erwerbseinbusse von Fr. 49'683.00 und einen Invaliditätsgrad von 48 %. Ab dem 1. Januar 2020 ging sie – wiederum gestützt auf die Angaben des ehemaligen Arbeitgebers (VB 137) – von einem Valideneinkommen von Fr. 105'080.00 aus. Das Invalideneinkommen setzte sie ebenfalls gestützt auf die LSE auf Fr. 55'090.00 fest. Bei einer Erwerbseinbusse von Fr. 49'990.00 ermittelte sie sodann einen Invaliditätsgrad von 47 % (BB 2).