1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Polier tätig. Am 27. April 2015 meldete er sich unter Hinweis auf einen am 28. November 2014 erlittenen Unfall ("Diverse Knochenbrüche, Milz entfernt, Lungenrisse") bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin diverse Abklärungen und zog unter anderem die Akten der Unfallversicherung bei. Ferner gewährte sie dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen (Arbeitstraining, Umschulung zum Hauswart).