Schlafstörungen. Es seien ein deutlicher Leidensdruck spürbar sowie Überforderungszustände. Im Gespräch sei sie teilweise unstrukturiert, deutlich agitiert und es zeige sich vermehrt innere Unruhe. Der Affekt erscheine ratlos, die Stimmung niedergeschlagen, der Antrieb vermindert. Er attestierte der Beschwerdeführerin zu Handen der Krankentaggeldversicherung einen "Verdacht auf Anpassungsstörung bei belastendem sozialem Umfeld (ICD- 10: F43.2)". Zum aktuellen Zeitpunkt liege eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit in sämtlichen Tätigkeiten vor (VB 11.1 S. 1 f.).