3. 3.1. Im Rahmen des telefonischen Erstgespräches nach ihrer Anmeldung bei der Beschwerdegegnerin gab die Beschwerdeführerin am 20. April 2021 an, nach einer Mobbingsituation am Arbeitsplatz seien bei ihr bereits drei Jahre zuvor psychische Beschwerden aufgetreten. Nachdem sie aufgrund von Mobbing einen "Kollaps" erlitten habe, sei per 29. Oktober 2020 nun wieder eine Krankschreibung erfolgt, weil der psychische Druck nicht mehr aushaltbar gewesen sei. In der Folge sei ein stationärer Aufenthalt während 10 Tagen notwendig geworden. Sie habe ausserdem immer noch zittrige Hände und Schlafprobleme wegen jahrelangem 3-Schichtbetrieb (VB 8 S. 1).