2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. März 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 28. Februar 2022 sei aufzuheben. 2. Die Verfügung vom 28. Februar 2022 sei zur vollständigen Erhebung des Sachverhalts und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 11. Mai 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 17. Mai 2022 lud die Instruktionsrichterin die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin bei, welche mit Schreiben vom 19. Mai 2022 auf eine Stellungnahme verzichtete.