vgl. auch VB 279.4 S. 5). Die Motivation, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden (beispielsweise mit geringer körperlicher Belastung), wurde aus gutachterlicher Sicht als eher gering eingeschätzt (VB 279.5 S. 6). Beschwerdeweise führt der Beschwerdeführer sodann lediglich aus, dass ein erneuter Versuch mit einem anfänglich tiefen Pensum, z.B. 20 %, welches später allenfalls nach und nach erhöht werden könnte, in Angriff genommen werden könnte (vgl. Beschwerde S. 6).