medizinische Interpretationen möglich, zulässig und zu respektieren sind, sofern der Experte lege artis vorgegangen ist (Urteil des Bundesgerichts 8C_548/2021 vom 25. Februar 2022 E. 7.2.1 mit Hinweisen). Vorliegend sind ausweislich der Akten weder Hinweise ersichtlich noch wurden derartige Anhaltspunkte schlüssig dargetan, wonach die Einschätzung der psychiatrischen Gutachterin nicht lege artis erfolgt wäre. Das Gutachten ist in der Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge und der medizinischen Situation somit nachvollziehbar und wesentliche Widersprüche, wie sie der Beschwerdeführer geltend macht, sind nicht ersichtlich.