In Bezug auf die chronische Schmerzstörung könne von einem chronischen Verlauf, jedoch ohne wesentlichen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden (VB 279.5 S. 8). Hinsichtlich der Einschätzungen des behandelnden Psychiaters hielt die psychiatrische Gutachterin unter anderem fest, die diagnostische Einschätzung in Bezug auf die chronische Schmerzstörung mit psychischen und somatischen Faktoren gemäss ICD-10 könne nachvollzogen werden (VB 279.5 S. 8).