279.4 S. 9 f.). Aus psychiatrischer Sicht bestehe unter Zugrundelegung der diagnostischen Kriterien eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren gemäss ICD-10. Gemäss den Aussagen des Beschwerdeführers und auch gestützt auf die Aktenlage leide er unter einer rezidivierenden depressiven Störung. Zum Zeitpunkt der aktuellen gutachterlichen psychiatrischen Untersuchung seien beim Beschwerdeführer die Kriterien gemäss ICD-10 für eine depressive Episode nicht in ausreichendem Schweregrad erfüllt.