LWS und ISG beidseits vom 20. August 2018. Der "befundende" Radiologe lege sich in seiner Beurteilung nicht fest, sondern lasse differentialdiagnostisch eine mechanisch bedingte Ursache zu. Dies zu Recht, weil anhand dieser Bildgebung keine gesicherte Diagnose einer Spondylarthritis gestellt werden könne. Es fehle ein Knochenmarködem. Eine fettige Degeneration der Deckplatten oder die "äusserst diskrete KM-Anreicherung illialseitig kaudal angrenzend an beiden ISG allein" seien "kein Kriterium gemäss ASAS". Auch die behandelnde Rheumatologin bleibe beim "Verdacht auf". Dass das Kantonsspital K. sich hingegen auf die Diagnose festlege, sei "nicht eindeutig nachvollziehbar".