2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 21. Februar 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. März 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die IV-Verfügung vom 21. Februar 2022 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer eine ganze Rente der Invalidenversicherung auszurichten. 2. Eventualiter sei die IV-Verfügung vom 21. Februar 2022 aufzuheben und es seien weitere medizinische Abklärungen vorzunehmen. 3. Subeventualiter sei die IV-Verfügung vom 21. Februar 2022 aufzuheben und es seien berufliche Massnahmen zu prüfen.