1.3. Am 23. August 2019 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Aktualisierung der medizinischen Akten und Rücksprachen mit dem RAD liess sie den Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten (Gutachten der SMAB AG, St. Gallen [SMAB], vom 16. August 2021). Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 21. Februar 2022 ab.