4.2.2. Zu Unrecht moniert die Beschwerdeführerin, es sei nicht erhoben worden, wie oft eine Unter- bzw. Überzuckerung auftrete und wie lange bei einer Überzuckerung die Nachkorrektur dauere. Aktenkundig ist, dass sowohl die Unterzuckerung als auch die Überzuckerung gemäss den Angaben der Mutter der Beschwerdeführerin selten ("nicht wöchentlich") auftreten und mit Essen und/oder Nachspritzen korrigiert werden (Abklärungsbericht [VB 8 S. 1]; Stellungnahme der Abklärungsperson vom 19. Januar 2022 [VB 17 S. 2], welche in die Verfügung vom 22. Februar 2022 übernommen wurde [VB 18 S. 2]).