3. Bei der Beschwerdeführerin wurde im Januar 2019 erstmals Diabetes mellitus Typ 1 diagnostiziert. Sie befindet sich seither in regelmässiger Kontrolle im Kantonsspital C. (div. Berichte in VB 4). In der angefochtenen Verfügung vom 22. Februar 2022 (VB 18) anerkannte die Beschwerdegegnerin basierend auf dem Bericht über die Abklärung vor Ort und Stelle vom -5-