1. Die 2012 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 1. April 2021 wegen Diabetes zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Am 9. Mai 2021 beantragte sie Hilflosenentschädigung. Die Beschwerdegegnerin holte medizinische Berichte ein und veranlasste am 1. September 2021 eine Abklärung vor Ort und Stelle. Mit Vorbescheid vom 17. September 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin in Aussicht, das Begehren um Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung abzuweisen. Daran hielt sie nach der Durchführung des Vorbescheidverfahrens am 22. Februar 2022 verfügungsweise fest.