zurückgewiesen zur Neuberechnung der persönlichen Beiträge des Beschwerdeführers für das Jahr 2009 (inkl. Verzugszinsen ab 1. Januar 2011) und zur Neuverfügung. Dabei ist namentlich von einem beitragspflichtigen Einkommen von (neu) Fr. 457'082.00 auszugehen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter; 2-fach) die Beschwerdegegnerin das Bundesamt für Sozialversicherungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten