→ "Beitragstabellen SE und NE" [Version 3 S. 4]). Das (um den Rentnerfreibetrag reduzierte) Einkommen von Fr. 413'659.00 ist somit als 90.5 % (100 % - 9.5 %) des Einkommens zu erfassen und dieses ist auf 100 % aufzurechnen, was (gerundet) Fr. 457'082.00 ergibt (Fr. 413'659.00 x 100 / [100-9.5]). 3.1.6. Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass das von der Beschwerdegegnerin festgesetzte beitragspflichtige Einkommen um Fr. 4'018.00 zu reduzieren ist und stattdessen ein massgebliches beitragspflichtiges Einkommen von (gerundet) Fr. 457'082.00 zu berücksichtigen ist. -8-