Zudem sollte es sich um Routinearbeiten handeln und es dürften keine Schichtarbeit und kein Nachtdienst verrichtet werden. Möglichst vermieden werden sollten ferner das Arbeiten in Gruppen mit komplexer bzw. schwieriger Gruppendynamik, das Ausüben einer Vorgesetztenfunktion sowie das Arbeiten in einem Grossraumbüro und Tätigkeiten mit hoher Flexibilität und Ausdauer (VB 181.2 S. 40). In solch einer Tätigkeit sei ein Pensum von ca. 70 % zumutbar. Unter Berücksichtigung der leichten kognitiven Einschränkungen müsse von einer 20%igen Leistungsminderung im Rahmen dieses Pensums ausgegangen werden (VB 181.1 S. 4 f.).