In der angestammten Tätigkeit als Assistent Gesundheit und Soziales bestünden mittelschwere bis schwere Einschränkungen. Es sei von einer Restarbeitsfähigkeit von ca. 40 % ("Präsenz 50%, Leistungsminderung qualitativ 20%") auszugehen. Als angepasst gelte eine einfache und gut strukturierte Tätigkeit an einem ruhigen Arbeitsplatz, ohne hohe kognitive Anforderungen, ohne Hektik, mit geringem Zeitdruck, klaren Arbeitsvorgaben und Unterstützung durch die vorgesetzte Person. Zudem sollte es sich um Routinearbeiten handeln und es dürften keine Schichtarbeit und kein Nachtdienst verrichtet werden.