2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. April 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Jonas Steiner, Rechtsanwalt, Aarau, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: