Zudem liess sie ihn psychiatrisch-neuropsychologisch begutachten (Gutachten vom 4. Januar 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügungen vom 3. und 15. März 2022 rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 eine ganze und ab dem 1. November 2021 eine Viertelsrente zu. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. März 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 3.3.2022 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter seien dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen zuzusprechen.