1. Der 1985 geborene, seit 2009 als Pflegeassistent tätige Beschwerdeführer meldete sich am 19. Februar 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin diverse Abklärungen und gewährte dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen (Aufbautraining vom 1. März bis 31. Oktober 2021). Zudem liess sie ihn psychiatrisch-neuropsychologisch begutachten (Gutachten vom 4. Januar 2022).