3.3. Die Beschwerdegegnerin legte die Sache zudem mehrfach ihrem kreisärztlichen Dienst zu Beurteilung vor. Mit Aktenbeurteilung vom 25. Mai 2021 hielt Dr. med. C. im Wesentlichen fest, von weiteren medizinischen Massnahmen sei keine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustands mehr zu erwarten.