Ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit sei demgegenüber eine flachbogige Diskushernie LWK4/5 mit Anulus fibrosus-Riss (ICD-10 M51.2; vgl. wiederum VB 391, S. 4). In der angestammten Tätigkeit als Maschineneinrichter bestehe seit dem 26. April 2018 eine volle Arbeitsunfähigkeit. In einer angepassten Tätigkeit mit längeren Pausen vor- und nachmittags wegen der Rückenschmerzen und mit nur kurzen Geh- und Stehzeiten sowie ohne Heben und Tragen von Lasten bestehe demgegenüber seit dem 13. November 2019 eine Arbeitsfähigkeit von 60 % (VB 391, S. 5). Aus orthopädischer Sicht sei "die Chance nicht sehr gross, dass durch weitere Eingriffe am Knie links eine Besserung erzielt werden kann".