3. Gemäss Angaben der B. AG gegenüber dem Beschwerdegegner bot diese der Beschwerdeführerin am 3. November 2021 telefonisch eine unbefristete Stelle als Montagemitarbeiterin im 100%-Pensum in Q. an. Die Beschwerdeführerin habe das Angebot abgelehnt, da ihr der Arbeitsweg zu weit gewesen sei (vgl. Vernehmlassungsbeilagen [VB] 59; 51 ff.; 49 f.; 43). Ausweislich der Akten bestätigte die Beschwerdeführerin die Ablehnung der Stelle. Sie machte als Grund dafür geltend, sie habe Probleme mit ihren Knien und könne keine langen Strecken fahren (VB 44). Sie reichte in diesem Zusammenhang zwei Arztzeugnisse zu den Akten (VB 40; 27).