2. Der Beschwerdeführer hat ab dem 1. Juni 2014 Anspruch auf eine ganze Invalidenrente. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, die Kosten des asim-Gutach- tens vom 19. Juli 2023 in der Höhe von Fr. 18'380.10 zu bezahlen. 5. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 3'300.00 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten