Da der Beschwerdeführer seit Eintritt des Gesundheitsschadens keine Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen habe (vgl. internistisches asim-Gutach- ten S. 7), sind für die Festsetzung des Invalideneinkommens ebenfalls die LSE-Tabellenlöhne heranzuziehen. Gestützt auf die LSE 2014, Tabelle TA1, tirage skill level, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, ergibt sich unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit (BfS, Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen, in Stunden pro Woche, 1990–2022, Total, 2014 = 41.7 h) bei einem medizinisch-theoretisch zumutbaren Arbeitspensum von 30 % (vgl. E. 5.2 hiervor)