In der interdisziplinären Gesamtbeurteilung führten die asim-Gutachter aus, in der angestammten Tätigkeit bestehe weiterhin seit dem Gutachten im Dezember 2008 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (vgl. asim-Gutachten S. 27, 32). In einer angepassten Tätigkeit habe zunächst ab Dezember 2008 eine 50%ige Arbeitsfähigkeit bestanden. Von März 2013 bis Februar 2014 habe dann kardial bedingt eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden und seit Februar 2014 sei unter Berücksichtigung des -7-