3.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. Juli 2023 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, zum asim-Gutachten vom 19. Juli 2023 Stellung zu nehmen. Mit Eingabe vom 4. August 2023 hielt der Beschwerdeführer an den beschwerdeweise gestellten Anträgen fest. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: