Die Beschwerdegegnerin verzichtete mit Schreiben vom 28. Oktober 2022 auf die Erhebung von Einwendungen und die Eingabe von Zusatzfragen. Mit Stellungnahme vom 3. November 2022 erklärte sich der Beschwerdeführer grundsätzlich einverstanden mit der Beauftragung der Gutachterstelle, erhob jedoch Einwände gegen drei der vorgesehenen Gutachter und beantragte die Aufnahme verschiedener Zusatzfragen in den Fragenkatalog. 3.2. Mit Beschluss vom 30. November 2022 wurde der Antrag auf Erweiterung des Fragenkataloges abgewiesen und die asim mit der polydisziplinären Begutachtung des Beschwerdeführers beauftragt.