2.4. Mit Replik vom 4. Mai 2022 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest und reichte einen Arztbericht des behandelnden Arztes vom 1. April 2022 ins Recht. 2.5. Mit Schreiben vom 10. Mai 2022 teilte die Beschwerdegegnerin ihren Verzicht auf Einreichung einer Duplik mit. -4-