2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 17. Februar 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. März 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. In Aufhebung der Verfügung vom 17.02.2022 sei dem Beschwerdeführer eine ganze Rente zuzusprechen. 2. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtsverbeiständung zu gewähren und lic. iur. Urs Hochstrasser, Rechtsanwalt, Rain 41, 5001 Aarau sei als unentgeltlicher Rechtsvertreter in diesem Sinne zu bestellen. 3. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. 4. Es sei eine öffentliche Verhandlung durchzuführen.