1.4. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer erneut polydisziplinär begutachten (Gutachten der Neurologie Toggenburg AG vom 23. Dezember 2020). Mit Verfügung vom 17. Februar 2022 verneinte die Beschwerdegegnerin gestützt auf dieses Gutachten sowie die ergänzenden gutachterlichen Stellungnahmen vom 11., 18. und 22. Oktober 2021 und nach Rücksprachen mit dem RAD einen Revisionsgrund und wies das Erhöhungsgesuch, wie vorbeschieden, erneut ab. -3-