1.2. Nachdem der Beschwerdeführer einen Herzinfarkt erlitten hatte, reichte er am 26. Juni 2014 ein Rentenerhöhungsgesuch ein. Die Beschwerdegegnerin holte von den behandelnden Ärzten Verlaufsberichte ein und wies nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) das Rentenerhöhungsgesuch mit Verfügung vom 5. November 2015 ab. Diese Verfügung hob das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2016.134 vom 10. August 2016 in teilweiser Gutheissung der dagegen erhobenen Beschwerde auf und wies die Beschwerdegegnerin zu weiteren Abklärungen sowie zum anschliessenden Erlass einer neuen Verfügung an.