3. Alles unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin und unter Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und –verbeiständung." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 5. April 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer verurkundete mit Eingabe vom 1. Juni 2022 einen Bericht des Zentrums C. vom 13. Mai 2022. 2.3. Mit Verfügung vom 25. April 2022 bewilligte die Instruktionsrichterin dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte Prof. Dr. iur. Hardy Landolt, Rechtsanwalt, Glarus, zu seinem unentgeltlichen Vertreter. -3-