14 der Beschwerde). Am 19. Oktober 2020 seien die leitende Ärztin, mit der auch die Beschwerdeführerin zusammengearbeitet habe, und "in dieser Zeit auch viele andere Mitarbeiter aus dem Team der Beschwerdeführerin" positiv auf das Coronavirus getestet worden (Rz. 15 der Beschwerde). Das "private Umfeld der Beschwerdeführerin" sei zu diesem Zeitpunkt "nachweislich nicht mit Covid-19 infiziert" gewesen und die Beschwerdeführerin habe "die privaten Kontakte auf ein Minimum reduziert" (Rz. 16 der Beschwerde).