3.2. Beschwerdeweise ergänzte die Beschwerdeführerin bezüglich ihrer beruflichen Tätigkeit zudem, ihre Arbeitgeberin habe "im Frühsommer 2020 eine spezialisierte Covid-19 Station für die Betreuung von schwerstkranken Patienten eingerichtet", wobei sie selbst "als Psychologin nicht direkt in der Pflege von Covid-Intensivpatienten tätig" gewesen sei. Sie habe aber im -6-