Am 22. Oktober 2020 wurde sie positiv auf das Coronavirus (Covid-19) getestet (vgl. VB 6, S. 2). Nach eigenen Angaben der Beschwerdeführerin vom 1. März 2021 sowie Angaben der Arbeitgeberin vom 3. März 2021 habe erstere bei ihrer beruflichen Tätigkeit mit infizierten Personen in Form von Arbeitskollegen im Rahmen des 1.5 Stunden dauernden interdisziplinären Rapports, von 15- bis 20-minütigen Kurzrapporten und während des Mittag-essens von 45 Minuten Kontakt gehabt (VB 6, S. 1, und VB 5, S. 4). Die Beschwerdeführerin gab weiter an, sie habe die seit März 2020 am Arbeitsplatz geltende Maskenpflicht umfassend eingehalten und die Maske einzig zum Essen über Mittag abgelegt.