2. Unter o/e Kostenfolge. 3. Es seien die Akten der Beschwerdegegnerin beizuziehen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. April 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführerin reichte unter Festhalten an ihrer Beschwerde mit Eingabe vom 12. Mai 2022 einen ärztlichen Bericht zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: